logo

Szenario A – eingeschränkter Regelbetrieb - 17. September 2020

1. Grundlagen

Die durch das Virus SARS-CoV-2 ausgelöste CoVid-19 Pandemie hat in nahezu allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zu zahlreichen Beschränkungen der individuellen und gesellschaftlichen Bewegungsfreiheit geführt.

Ziel dieser Beschränkungen war und ist es, die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Die geplante sukzessive Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes erfor­dert ein Bündel von Maßnahmen, die den Hauptübertragungsweg, die so genannte Tröpfcheninfektion, ausschließt. Die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Hygienevorschriften sind daher ein zentrales Organisationskriterium des Schulalltags.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das HG, bestehend aus dem Haupt­gebäude, dem Nebengebäude (Westflügel), den Pausenhöfen, Außenanlagen und - soweit genutzt - der Sporthalle und den Außensportanlagen.

Für dieses Hygienekonzept wurden das Infektionsschutzgesetz, die Aktualisierung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule, die Empfehlungen des Stabes SAE Landkreis Gifhorn zur Erfüllung der Hygienestandards während der Wiederaufnahme des Unterrichtes zugrunde gelegt.

Das vorliegende aktualisierte Hygienekonzept und der Handzettel (siehe Punkt 13) werden in IServ (hg-gf.de) und auf der schulischen Homepage (humboldtgymnasium.de) zur Information veröffentlicht.

Die aufgestellten Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, um sich selbst und andere zu schützen. Wir zählen hier auf die Eigenverantwortung und Einsicht unserer Schulgemeinschaft als Grundvoraussetzung eines sozialen Miteinanders am HG.


1. Grundlagen

2. Schulbesuch bei Krankheitssymptomen

3. Persönliche Hygiene

4. Allgemeines im Unterrichtsalltag

5. Verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

6. Unterrichtsräume

7. Mindestabstände und Kohorten

8. Toilettengänge

9. Allgemeine Informationen/Plakate

10. Pausen

11. Kiosk- und Mensabetrieb

12. Meldepflicht

13. Handzettel für alle Schülerinnen und Schüler zur Unterschrift

 

2. Schulbesuch bei Krankheitssymptomen

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden aufgefordert, bei Fieber sowie eindeutiger Erkrankung zu Hause zu bleiben. Bei einem einfachen Infekt kann die Schule besucht werden. Die SuS werden zu Beginn der Präsenzunterrichte von den Lehrerinnen und Lehrern (LuL) darauf hingewiesen auf folgende Symptome besonders zu achten: Fieber, anhaltender Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, schwere Halsschmerzen, Gliederschmerzen. Beim Auftreten von ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betreffende Person direkt nach Hause geschickt oder in einem separaten Raum isoliert. Die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung ist in diesem Fall gegeben.

 

3. Persönliche Hygiene

  • Nach dem Betreten der Schulgebäude sind die Hände zu waschen.
  • Regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife, mindestens 20 - 30 Sekunden, ist not­wendig. Die Ausstattung der Klassenräume am HG lässt diese Maßnahme zu, da Waschbecken, Seifenspender und Einweghandtücher zur Verfügung stehen.
  • Gegenstände, wie Trinkflaschen, persönliche Arbeitsmaterialien (Stifte, Taschen­rechner etc.) sollen nicht weitergereicht bzw. geteilt werden. Arbeitsblätter, Kopien etc. dürfen weitergereicht und entgegengenommen werden.
  • Berührungen, wie Umarmungen, Abklatschen oder das Händeschütteln sind wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr in jedem Fall zu unterlassen.
  • Das Berühren von Türklinken ist zu minimieren.
  • Die Husten- und Niesetikette sind einzuhalten. Entsprechende Plakate werden an prominenter Stelle aufgehängt.

4. Allgemeines im Unterrichtsalltag

Die folgenden Regeln sollen einen kontaktarmen und sicheren Unterrichtsalltag ermöglichen:

  • Schülerinnen und Schüler wählen beim Betreten des Schulgebäudes den Eingang, der ihrem Klassenraum am nächsten liegt und gehen direkt in den Unterrichtsraum. Auf­enthalte in den Fluren vor den Klassenräumen sind zu vermeiden.
  • Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen auf den Fluren rechts.
  • Das Essen und Trinken auf den Fluren ist nicht gestattet.
  • Soweit es der Brandschutz zulässt, werden die Flurtüren offenstehen.
  • Die Klassenraumtüren stehen offen und bleiben, soweit zumutbar, während der Unter­richtsstunden geöffnet.
  • Nach Unterrichtsende werden die Schulgebäude sowie die Außenanlagen auf dem kürzesten Wege unverzüglich verlassen.

5. Verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung

  • Außerhalb der Unterrichtsräume ist im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtend zu tragen. Wer keine MNB trägt, wird vom Schulbesuch ausgeschlossen.
  • Wenn auf den zugewiesenen Schulhöfen für die einzelnen Jahrgänge (Kohorten-Prinzip) der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist dort ebenfalls verpflichtend eine MNB zu tragen.
  • Im Unterricht ist z.Zt., auch beim Unterschreiten des Mindestabstandes, keine MNB vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre.
  • Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zur MNB dar.

6. Unterrichtsräume

  • Zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde ist der Raum mindestens fünf Minuten bei mindestens einem weit offenen Fenster zu lüften (Stoßlüften).
  • Sollten es die Witterungsbedingungen zulassen, ist zumindest ein Fenster stets offen zu halten.
  • Die Ablage für die Kleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke keinen direkten Kontakt untereinander haben.
  • Die Sitzordnung bleibt den Tag über unverändert. Sie ist von den Lehrkräften zu dokumentieren und bei Bedarf dem Gesundheitsamt vorzulegen.
  • Der Kursunterricht in der Sek II lässt eine feste Sitzordnung für die Dauer eines Schultages nicht zu, daher werden die Tische vom Reinigungspersonal regelmäßig fachgerecht gereinigt.
  • Das Essen und Trinken ist in den Pausen in den Unterrichtsräumen gestattet.
  • SuS und LuL achten gemeinsam darauf, dass die Räume sauber und ordentlich hinter­lassen werden.

 

7. Mindestabstände und Kohorten

Im Unterricht wird das Abstandsgebot zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Eine Kohorte wird am Humboldt-Gymnasium durch den jeweiligen Schuljahrgang gebildet. Außerhalb der Kohorte muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

8. Toilettengänge

  • Die Toilettenzeiten sind antizyklisch zu gestalten und nicht auf die Pausen zu be­schränken.

  • Wie viele SuS gleichzeitig in einer Toilettenanlage sein dürfen, wird je nach Größe der Anlage festgelegt und deutlich sichtbar außen angeschlagen. Gegebenenfalls werden Aufsichten nach dem Vorbild der Abiturprüfungen organisiert.
  • An den Waschplätzen werden Flüssigseife aus Seifenspendern, Einmalhandtuch­papier, entsprechende Abfallbehälter und wenn möglich Desinfektionsmittel bereit­gestellt.
  • Händereinigung und ggf. Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Das Waschen der Hände ist ein zen­traler Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheb­lich reduziert. Die hygienische Händedesinfektion bewirkt eine Abtötung von Infek­tionserregern wie Bakterien oder Viren.
  • Nach dem Toilettengang ist ein besonderes Augenmerk auf „richtiges Händewaschen“ zu richten. Entsprechende Plakate (siehe S. 6) hängen in allen Toiletten an allen Waschbecken.
  • Auf die besondere Bedeutung dieser Hygienemaßnahmen wird zu Beginn des Unterrichts von den LuL hingewiesen.
  • Die Reinigungskräfte werden zu besonderer Sorgfalt aufgefordert, dabei wird ihre eminente Verantwortung herausgestellt und sie werden aufgefordert bei logistischen und personalen Problemen unverzüglich die Hausleitung zu informieren.

 

9. Allgemeine Informationen

Die folgenden Plakate hängen in Fluren und Eingangsbereichen:

 

10. Pausen

In den Pausen sind, soweit es die Witterung zulässt, die Außenbereiche aufzusuchen. Flure, Pausenhalle (im Hauptgebäude) und Forum (im Westflügel) sind zu vermeiden.

Auf gestaffelte Pausenzeiten wird vorerst verzichtet.

Die Schulhöfe werden nach dem Kohorten-Prinzip wie folgt eingeteilt:

Jg. 11/13:      Hof vor dem Haupteingang (Fritz-Reuter-Straße)

Jg. 12:           Fahrradständer am Südflügel

Jg. 9/10:        Südhof

Jg. 7/8:          Außensportanlage/“Käfig“ und Volleyballfeld

Jg. 5/6           Hof Westflügel und Wald

 

11. Kiosk- und Mensabetrieb

Der Kioskbetrieb wird in den großen Pausen probeweise wieder aufgenommen. Wir bitten darum, anfallenden Müll (Brötchentüten etc.) vorschriftsmäßig in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Schließlich sind wir eine Umweltschule. Die bargeldlose Bezahlung per Chip führt zu kürzeren Wartezeiten. Die Mensa bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

 

12. Meldepflicht

Auf Grund der Corona-Virus-Meldepflicht i.V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung, als auch das Auftreten von Covid19-Fällen dem Gesundheitsamt zu melden. Dies erfolgt über die Schulleitung.

 

13. Handzettel für alle Schülerinnen und Schüler zur Unterschrift

Der folgende Handzettel (siehe S. 9 - 11) wird zu Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien mit allen SuS gemeinsam mit einer Lehrkraft besprochen und anschließend von den SuS durch Unterschrift zur Kenntnis genommen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten sowie SuS finden das aktuelle Hygienekonzept des Humboldt-Gymnasiums zur Information auf der schulischen Homepage und in IServ.

 


Europaschule

Humboldt-Gymnasium
Gymnasium des Landkreises Gifhorn

Zu unserem gemeinsamen Gesundheitsschutz am Humboldt-Gymnasium Gifhorn haben wir für den Unterricht nach den Sommerferien folgende Regeln aufgestellt:

Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht (Szenario A – eingeschränkter Regelbetrieb):

  • Solltest du Krankheitssymptome wie Fieber, anhaltenden Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, schwere Halsschmerzen, Gliederschmerzen aufweisen, musst du in jedem Fall zu Hause bleiben.
  • Solltest du einer Risikogruppe angehören, kläre mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob die Teilnahme am Unterricht zu verantworten ist.
  • Schüler/-innen, die durch ein ärztliches Attest ihre Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nachweisen, dürfen auf eigenen Wunsch weiterhin schulische Aufgaben von zu Hause aus bearbeiten. Schulbefreiungen sind mit der Schulleitung verbindlich zu klären.

Allgemeine Regeln:

  • Wählt beim Betreten der Schule immer die Außentür, die eurem Klassenraum am nächsten ist und nehmt den kürzesten Weg dorthin.
  • Beim Betreten der Schulgebäude, beim Raumwechsel, bei Gängen innerhalb des Gebäudes, beim Toilettengang, beim Kiosk sowie beim Pausenaufenthalt innerhalb des Schulgebäudes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) verpflichtend zu tragen.
  • Wenn auf den zugewiesenen Schulhöfen für die einzelnen Jahrgänge (Kohorten-Prinzip) der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, ist dort ebenfalls verpflichtend eine MNB zu tragen.

 

Die Schulhöfe werden nach dem Kohorten-Prinzip wie folgt eingeteilt:

Jg. 11/13:      Hof vor dem Haupteingang (Fritz-Reuter-Straße)

Jg. 12:           Fahrradständer am Südflügel

Jg. 9/10:        Südhof

Jg. 7/8:          Außensportanlage/“Käfig“ und Volleyballfeld

Jg. 5/6:          Hof Westflügel und Wald

 

  • In den Pausen sind, soweit es die Witterung zulässt, die Außenbereiche aufzusuchen. Flure, Pausenhalle (im Hauptgebäude) und Forum (im Westflügel) sind zu vermeiden.
  • Auf gestaffelte Pausenzeiten wird vorerst verzichtet.
  • Im Unterricht ist z.Zt., auch beim Unterschreiten des Mindestabstandes, keine MNB vorgesehen, da die lange Tragedauer sehr belastend wäre.
  • Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zur MNB dar.
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Schulgebäude bzw. vor Schulbeginn sind die Hände sorgfältig, mindestens 20 - 30 Sekunden, mit Seife zu reinigen.
  • Wahrt einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Kann dies nicht eingehalten werden, ist eine MNB verpflichtend zu tragen
  • (Ausnahme: Unterrichtsraum).
  • Achtet auf das Rechtsgehgebot in den Fluren.
  • Wie viele Schüler/-innen gleichzeitig in einer Toilettenanlage sein dürfen, wird je nach Größe der Anlage festgelegt und deutlich sichtbar außen angeschlagen. Bitte beachtet dies.
  • Nutzt die Toiletten antizyklisch, also auch während der Unterrichtsstunden und tragt eine MNB.
  • Die Sitzordnung in den Klassen- und Fachräumen bleibt den Schultag über unverändert und wird von der Lehrkraft dokumentiert, um ggf. Infektionsketten für das Gesundheitsamt nachvollziehen zu können.
  • Achtet auf ein regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume: Mindestens 5 Minuten zu Beginn einer jeder Stunde (Stoßlüften bei mindestens einem weit geöffneten Fenster).
  • Leiht euren Mitschülerinnen und Mitschülern aus hygienischen Gründen keine Arbeitsmaterialien aus, dies gilt auch für persönliche Gegenstände.
  • In den Unterrichtsräumen ist aus hygienischen Gründen auf Essen komplett zu verzichten, das Trinken ist zu minimieren.
  • Berührungen wie Umarmungen, Händeschütteln, Abklatschen etc. sind wegen der erhöhten Ansteckungsgefahr in jedem Fall zu unterlassen.

Schülerinnen und Schüler, die grob fahrlässig gegen die Hygiene-, Selbst- und Fremdschutzregeln verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.