Liebe SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte,
alle Schüler und Lehrkräfte sind herzlichen eingeladen an der Schulverpflegung teilzunehmen. Damit die gesamte Organisation der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und zügig ablaufen kann, hat sich der Landkreis für die Software „i-NET-Menue“ entschieden, gerne unterstützen wir hier bei der praktischen Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie unter Aktuelles | Giesecke Catering
Da der Deutsche Wetterdienst für das Wochenende vor einer Unwetterlage durch Schneefall mit starken Verwehungen und Glatteisregen über der Nordhälfte Deutschlands warnt, möchten wir auf das grundsätzlich bereits bekannte Verfahren für den Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen im Landkreis Gifhorn hinweisen.
Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können zu einer erheblichen Gefährdung der Schulwege führen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei Schwierigkeiten mit der Schülerbeförderung bitte dieses Formular verwenden und im Sekretariat abgeben:
Dokument als Download:
Meldung von Unregelmäßigkeiten in der Schülerbeförderung
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um ihr Kind krankzumelden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Der Landkreis Gifhorn als Schulträger entscheidet, ob die Schule aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen ausfällt oder nicht.
Die aktuellen Informationen sind stets einsehbar auf der Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (VMZ Niedersachsen) unter “Schulausfall”.
LINK --- Hinweise zur Elternarbeit --- LINK
Liebe Eltern,
sollten Sie Fragen zur Erstattungsfähigkeit von in der Schule beschädigten Gegenständen bzw. zur Versicherung von Fahrrädern in der Schule haben, so wenden Sie sich bitte an des Hauptamt des Landkreises Gifhorn unter 05371-82-124. Hilfreiche Informationen finden Sie auch in der zu Beginn der Schulzeit Ihres Kindes am HG ausgeteilten Broschüre "Information zur gymnasialen Unter- und Mittelstufe".
gez. C. Gerhardy
Ständige Vertreterin der Schulleiterin
1. Überlegen Sie sich gut, ob Ihr Kind im Grundschulalter oder in der 5. und 6. Klasse bereits ein Handy besitzen sollte oder nicht. Braucht es wirklich ein Handy (z.B. Sicherheit) oder dient es lediglich als Statussymbol?
2. Es gibt gerade für junge Kinder einfache Handys mit Jugendschutzfunktionen, mit denen man nur festgelegte Nummern anrufen kann, aber immer erreichbar ist.
1. Bewahre Dein Handy stets so auf, dass es möglichst nicht gestohlen werden kann. In der Schule ist die Hosentasche ein geeigneter Ort, nicht aber die Schultasche oder die Jacke. Zusätzlich solltest Du Dich durch einen PIN-Code vor einer missbräuchlichen Fremdbenutzung schützen.
2. Während des Unterrichts sollte Dein Handy aus oder lautlos geschaltet sein. Es darf im Unterricht nicht benutzt werden (z.B. zum Spielen, Simsen oder Spicken), es sei denn, Dein Lehrer erlaubt seinen Einsatz zu Unterrichtszwecken (z.B. zum Googeln, als Wörterbuch o.ä.).
Die Nutzung des Internets ist heutzutage nicht nur selbstverständlich, sondern auch erforderlich, um z.B. in beruflicher Hinsicht oder für die berufliche Vorbereitung den Anschluss nicht zu verlieren. Dabei sollten dennoch einige Dinge beachtet werden. Kontrolle muss sein!
Du weißt nie, wer die Person ist, mit der Du chattest.
Infos und Adressen als Download:
Die Leistungen aus Dem BiLDungs– unD teiLhaBepaket
„Bildung ist jenseits aller Standesunterschiede“ (Konfuzius)
Bei hohen Temperaturen in den Schulräumen, die den Unterricht erheblich beeinträchtigen, und wenn andere Formen der Unterrichtsgestaltung (z.B. Verlegung der Klasse in einen kühleren Klassenraum) nicht sinnvoll erscheinen, kann laut Erlass zur Unterrichtsorganisation von der Schulleiterin – nach Anhörung des Schulpersonal- rats und der Schülervertretung - für einzelne oder alle Klassen des Sekundarbereiches I Hitzefrei gegeben werden. Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Voraussetzung für eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist.
Mit Bezugserlass vom 20.12.2013 (SVBl. 2/2014, S. 49) hat das Nieders. Kultusministerium geregelt, dass der Unterricht ausfallen kann, wenn Schülerinnen und Schüler bei besonderen Wetterbedingungen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbaren Gefährdung darstellen würde.
Gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 des o. a. Erlasses wurde diese Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.