Mit Bezugserlass vom 20.12.2013 (SVBl. 2/2014, S. 49) hat das Nieders. Kultusministerium geregelt, dass der Unterricht ausfallen kann, wenn Schülerinnen und Schüler bei besonderen Wetterbedingungen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser, Sturm und hohe Temperaturen die Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichen oder verlassen können oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbaren Gefährdung darstellen würde.
Gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 des o. a. Erlasses wurde diese Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.
Neben den Hörfunkdurchsagen bestehen noch weitere Informations-möglichkeiten über Schulausfälle:
- Alle über den Verkehrswarndienst an die Sender weitergegebenen Informationen können unter der Internet-Adresse:
www.vmz-niedersachsen.de abgefragt werden (Rubrik „Niedersachsen mobil“, Stichwort „Schulausfälle“). - Das Norddeutsche Fernsehen – N 3 – verbreitet amtliche Verlautbarungen, soweit sie über das NDR-Verkehrsstudio erfolgen, automatisch auch über die Videotexttafel 110.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird empfohlen, entsprechende Hinweise auch auf ihrer Homepage einzustellen bzw. einen eigenen Service per SMS-Benachrichtigung einzurichten (vgl. Homepage des Landkreises Gifhorn).
Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.
Wenn Schülerinnen und Schüler trotz Anordnung von Unterrichtsausfall zur Schule gekommen sind oder bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts werden die anwesenden Schülerinnen und Schüler in der Schule betreut.