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Da der Deutsche Wetterdienst für das Wochenende vor einer Unwetterlage durch Schneefall mit starken Verwehungen und Glatteisregen über der Nordhälfte Deutschlands warnt, möchten wir auf das grundsätzlich bereits bekannte Verfahren für den Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen im Landkreis Gifhorn hinweisen.

Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können zu einer erheblichen Gefährdung der Schulwege führen.

Wenn die Sicherheit der Schulwege und damit verbunden die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet werden kann, entscheidet der Landkreis Gifhorn in Absprache mit den Beförderungsunternehmen über eine Einstellung der Schülerbeförderung und somit über einen möglichen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet. Dieses betrifft nicht nur die Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, auch die Beförderung zu Förderschulen außerhalb des Landkreises Gifhorn wird in diesen Fällen aus Sicherheitsgründen nicht mehr durchgeführt. (Hinweise finden sich unter www.vmz-niedersachsen.de – Klick auf „Schulausfälle Niedersachsen“)

Bei einem generellen Schulausfall gewährleisten die Schulen für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, die Betreuung.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Eltern von Kindern bis zur 10. Klasse, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Landkreis Gifhorn
Fachbereich 6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn