Jede Schülerin bzw. jeder Schüler belegt fünf Prüfungsfächer, die jeweils fünf- oder dreistündig unterrichtet werden. Die ersten drei Prüfungsfächer (P1 bis P3) werden fünfstündig auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA-Kurse; ‚Leistungskurse‘) unterrichtet und dienen in besonderem Maße der allgemeinen Studienvorbereitung. P1 und P2 werden doppelt gewichtet.
Die weiteren Prüfungskurse (P4 und P5) werden dreistündig auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA-Kurse; "Grundkurse") unterrichtet.
Für die fünf zu wählenden Prüfungsfächer gelten bestimmte Bedingungen:
Bedingungen für die Prüfungsfachwahl:
(1) Es müssen alle drei Aufgabenfelder erfasst sein.
(2) Es müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik gewählt werden.
(3) Ein Prüfungsfach muss in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr lang belegt worden sein; eine Fremdsprache muss das gesamte Schuljahr belegt worden sein.
Ein Anspruch, ein bestimmtes Prüfungsfach oder eine bestimmte Prüfungsfachkombination wählen zu können, besteht laut geltender Verordnung nicht.